Corona-Hinweise
Ein Besuch des Nationalparks im Freien ist nach den geltenden Regeln des Landes Baden-Württemberg für öffentliche Plätze möglich. In den Gebäuden des Nationalparks gelten ebenfalls die landesüblichen Regelungen. In der Dauerausstellung des Nationalparkzentrums wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Es gelten die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültig ist.
- Wir empfehlen das Tragen einer Maske in der Ausstellung - zu Ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeitenden.
Beachten Sie bitte die folgenden Corona-Regelungen, die für eine Teilnahme an einer Veranstaltung des Nationalparks Schwarzwald verbindlich sind:
- Es gelten die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültig ist.
- Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen ist je nach Veranstaltungsort auf 10 bis maximal 25 Personen, inklusive Durchführende, beschränkt. Die Durchführenden sind verpflichtet, auf die exakte Einhaltung der maximalen Personenzahl pro Veranstaltung/Führung zu achten.
- Alle Personen der Gruppe sollten einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
- Wer krank ist oder Symptome der Krankheit Covid-19 zeigt (z. B. Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung, erhöhte Temperatur, Husten), darf nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Bleiben Sie gesund!
Kontakt
Ansprechpartner:
Bei Fragen zu den Corona-Bestimmungen für Veranstaltungen im Nationalpark können Sie sich gerne an unsere zuständigen Mitarbeitende wenden:
Buchungsbüro
Tel.: +49 7449 - 92998 444
veranstaltung[at]nlp.bwl.de