Stellungnahme des Nationalparks zum Hornisgrinde-Wolf
Update vom 06.02.2026
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Donnerstagnachmittag die Entscheidung des Umweltministeriums bestätigt, dass der Hornisgrinde-Wolf getötet werden soll – damit er Menschen nicht gefährlich werden kann. Für viele Menschen in der Region und darüber hinaus war das nochmal eine traurige Nachricht. Auch wir haben uns von den ersten Berichten über sein auffälliges Verhalten an gewünscht, dass es eine gute Lösung gibt. Es ist unsere Aufgabe, uns für alle Wildtiere, natürlich auch die Wölfe – und ganz besonders die im Schwarzwald – mit aller Kraft einzusetzen. Gleichzeitig haben wir deutlich gemacht, dass wir der Entscheidung des Umweltministeriums vertrauen, das auch die Verantwortung für die ganze Situation über den Nationalpark hinaus tragen muss. Wir bitten dringend von einer Beteiligung am Wolfstourismus abzusehen und die Regeln einzuhalten, um die Situation vor Ort nicht weiter zu verschärfen.
Weitere Informationen finden Sie auf: um.baden-wuerttemberg.de/hornisgrinde-wolf
In vielen Mails und Kommentaren auf unserem Social-Media-Kanal war immer wieder auch der Vorwurf zu lesen, dass der Nationalpark doch für die Tiere da sein soll und wir uns lieber um die Menschen kümmern sollten, die sich falsch verhalten. Fest steht: Ein Nationalpark ist für die Natur da - und auch für die Menschen. Und es wird immer eine durchaus herausfordernde Aufgabe sein, hier die richtigen Formen eines guten Miteinanders und auch gute Grenzen dafür zu finden. Wir nehmen das sehr ernst und werden alles tun, um unsere Aufklärung hier noch weiter zu verbessern.
Nachricht vom 30.01.2026
Die Nachricht, dass der als Hornisgrinde-Wolf bekannte Wolfsrüde GW2672 getötet werden soll, hat viele Menschen in der Region und auch in unserem Nationalparkteam betroffen gemacht. Wir erleben gerade eine Welle der Anteilnahme und der Aufregung über diese Entscheidung. Auch wir bedauern es sehr, dass das zuständige Umweltministerium nach intensiver Abwägung hier keine andere Möglichkeit sieht. Wir haben in vielen Gesprächen und auch auf Führungen erfahren, wie viele Menschen dem Thema Wolf mit großer Faszination und Offenheit begegnen. Auch für uns war das Auftauchen eines Wolfes im Nordschwarzwald, ja in unserem Nationalpark, eine wunderbare Nachricht, ein Zeichen, dass sich Ökosysteme regenerieren, dass wilde Tiere in ihre ursprünglichen Lebensräume zurückkehren.
Und so ist uns dieser Wolfsrüde in den vergangenen Jahren vertrauter geworden – auch weil er sich Menschen immer wieder ungewöhnlich genähert hat. Gleichzeitig war es eben dieses artuntypische Verhalten, das die Fachleute zunehmend als Risiko gesehen und sehr ernst genommen haben. Seit dem ersten Auftauchen von Wölfen in Baden-Württemberg war auch klar, dass Entscheidungen hier nicht lokal getroffen werden können, weil Wölfe sich in viel größeren Räumen bewegen. Die Verantwortung für das landesweite Wolfsmanagement liegt daher richtigerweise beim Umweltministerium.
Wir wissen, dass sich die im Umweltministerium zuständigen Fachleute die Entscheidung ganz sicher nicht leicht gemacht haben. Zuvor wurde der Wolf monatelang beobachtet. Versuche, ihn zu fangen und ihm so ein anderes Verhalten gegenüber Menschen beizubringen, blieben leider erfolglos. Fest steht: Ein Wolf darf nach Bundesnaturschutzgesetz nur getötet werden, wenn alle anderen Maßnahmen wie ein Entwöhnen – in der Fachsprache Vergrämen genannt – nicht wirksam waren und von dem Tier gleichzeitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
Diese Abwägung wurde nun nach intensiven Überlegungen mit mehreren Experten durch das Umweltministerium getroffen. Die Nationalparkleitung war an dieser Entscheidung nicht beteiligt und kann daher auch keine Stellung zu den genauen Entscheidungsgründen nehmen. Wir akzeptieren diese Entscheidung und vertrauen auf das Urteil der Fachleute, die das Risiko, dass dieser Wolf für Menschen gefährlich werden kann, als zu hoch einschätzen.
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