Arten- & Biotopschutz

Im Nationalpark sind hinsichtlich des Naturschutzes zwei große Aufgaben zu erfüllen: Einerseits soll im Prozessschutz Natur Natur sein dürfen, frei von menschlichen Einflüssen. Andererseits gibt es im Nordschwarzwald seltene und geschützte Arten und nur hier existierende Biotope. Die gilt es laut der gesetzlichen Bestimmungen zu bewahren. Das Modul „Arten- und Biotopschutz“ im Nationalparkplan dient dem Erhalt besonderer Lebensräume und geschützter Arten.

Vereinbar sind die beiden Ziele Prozessschutz und Arten- und Biotopschutz dann, wenn es um Arten geht, denen die fortschreitende Wildnis-Entwicklung nutzt. Andere Arten und Lebensräume hingegen können nur erhalten werden, wenn weiterhin lenkend eingegriffen wird. Die verschiedenen Schutzziele des Nationalparks sind entsprechenden Flächen zugeordnet: In der Kernzone wird die Natur sich selbst überlassen; in der Entwicklungszone darf noch bis zum Jahr 2044 regulierend eingegriffen werden – dann werden auch diese Flächen endgültig zur Kernzone; und in der Managementzone, die etwa 25 Prozent des Nationalparks ausmacht, kann der Mensch, wenn notwendig, langfristig eingreifen. Die Einteilung dieser unterschiedlichen Zonen und die Festsetzung der Flächen wurde durch das Modul Zonierung im Nationalparkplan festgelegt.

Grundlage für das Modul sind gesetzliche Vorgaben des länderübergreifenden, europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 – einer Kombination aus Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie – sowie des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg und des Nationalparkgesetzes. Inhalte des Moduls sind unter anderem Artenschutz durch Prozessschutz, Optimierung des Grindenbandes, Auerhuhn-Habitatpflege, Restauration von Mooren und Gewässern, Besucherlenkung, Einrichtung von Rückzugsräumen für verschiedene Tierarten und der Aufbau eines Monitorings besonders seltener Arten wie beispielweise Auerhuhn oder Dreizehenspecht (siehe auch Bereich Naturwissenschaftliche Forschung).


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