Ein Sperlingskauzpärchen sitzt auf einem Ast, im Hintergrund sind Tannenzweige.

Regeln im Park

Hier finden Sie Regeln, die Sie bei Ihrem Besuch im Nationalpark Schwarzwald unbedingt beachten sollten:

Bleiben Sie auf den beschilderten Wegen. So vermeiden Sie es, wilde Tiere in ihrem Lebensraum zu stören.

Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über eventuelle saisonale Wege-Sperrungen. Aufschluss darüber finden Sie in unserer Karte.

Fangen, stören oder füttern Sie die Tiere nicht. Beobachten Sie Tiere bitte nur aus der Distanz, damit sie nicht gestört werden.

Lassen Sie Ihre Hunde nicht frei laufen. In einem Schutzgebiet gehören sie an die Leine.

 

Das Übernachten im Nationalpark ist generell nicht erlaubt - egal, ob mit oder ohne Zelt. Für Mehrtageswanderungen können Sie unter www.trekking-schwarzwald.de Übernachtungsplätze buchen.

Machen Sie kein Feuer und rauchen Sie nicht. Das Sammeln von Holz oder das Fällen von Bäumen ist verboten.

Bitte betreten und befahren Sie die Gewässer nicht – weder badend, tauchend noch zu Fuß oder mit Schwimmkörpern aller Art. Die Bäche, Flüsse und Seen des Nationalparks sind seltene und sehr sensible Biotope.

Sammeln Sie keine Pflanzen, Pflanzenteile oder Pilze. Weitere Informationen erhalten Sie in den Informationsstellen des Nationalparks.

Der Einsatz von Drohnen und sonstigen Flug- und Fahrobjekten ist im Nationalpark nicht gestattet.

Lassen Sie nichts zurück. Helfen Sie uns, den Nationalpark sauber zu halten und nehmen Sie Ihren Müll bitte wieder mit nach Hause.

Organisierte Führungen und Wanderveranstaltungen innerhalb des Nationalparks müssen bei der Verwaltung genehmigt werden (siehe Merkblatt).

Parken Sie nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen. Das Befahren der Wege im Nationalpark ist nicht gestattet.

Dem Nationalparkgesetz können Sie detailliertere Auskünfte entnehmen.

Kontakt

Ansprechpartner Nationalparkgesetz:

Bei Fragen zum Nationalparkgesetz können Sie sich gerne an unsere zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wenden:

Nationalparkverwaltung
Ämter und Rechtsangelegenheiten

Tel.: +49 7449 - 92998 0
nationalparkverwaltung[at]nlp.bwl.de
 

Rechtliches

Nationalparkgesetz

Bei der Besucherzahl im Nationalpark ist es notwendig Regeln einzuhalten. Nur so kann ein Miteinander von Natur und Mensch ermöglicht werden. Im Nationalparkgesetz können Sie dazu Details nachlesen.
 

Zum Nationalparkgesetz
 

Geodaten

Die Geodaten der Außengrenzen des Nationalpark Schwarzwald können Sie sich hier im GPS Exchange Format (GPX) herunterladen.

GPX-Datei

Zertifizierung Wanderführer*innen

In Zusammenarbeit mit der Umweltakademie Baden-Württemberg finden im Nationalpark Schwarzwald regelmäßig Zertifizierungskurse für externe Wanderführerinnen und Wanderführer  statt, die auch als BANU*-Aufbaumodul angerechnet werden können.

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Veranstaltungs-
kalender

Mehr als 300 Veranstaltungen im aktuellen Jahresprogramm zeigen die Vielfalt des Nationalparks – von Auerhühnern über Waldtheater bis zur Kräuterküche. Sie können sich von unseren Rangerinnen und Rangern zu unbekannten Aus- und Einblicken führen lassen, spannenden Vorträgen lauschen oder die Wildnis bei einer kulinarischen Wanderung mit allen Sinnen genießen.

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Unterwegs im
Nationalpark

Tiefgrüne Wälder, rauschende Wasserfälle, bizarre Felsgebilde - bei einem kurzen Spaziergang, einem Radausflug oder einer Langlauftour können Sie die wilden Schönheiten des Schwarzwalds in Ihrem eigenen Tempo erkunden und genießen. Sie finden im Gebiet des Nationalparks eine Vielzahl von ausgeschilderten Wegen, Erlebnispfaden und im Winter auch Loipen und Schneeschuhwege.

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Erlebnispfade

Im Winter gelten besondere Regeln für beliebten Erlebnispfade im Nationalpark Schwarzwald: Bei Reifglätte, Schnee und Eis werden Luchs-, Wildnis- und Lotharpfad sowie der Weg entlang der Wasserfälle in Allerheiligen aus Verkehrssicherheitsgründen gesperrt.

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Wanderer im Schnee