Karten & Broschüren
Unterwegs im Nationalpark
Im Nationalpark Schwarzwald darf sich die Natur frei und ohne menschliches Zutun entfalten. Unter…
Willkommen im Nationalpark Schwarzwald
Tiefgrüne Wälder, rauschende Wasserfälle, bizarre Felsgebilde - bei einem kurzen Spaziergang, einem Radausflug oder einer Langlauftour können Sie die wilden Schönheiten des Schwarzwalds in Ihrem eigenen Tempo erkunden und genießen. Sie finden im Gebiet des Nationalparks eine Vielzahl von ausgeschilderten Wegen, Erlebnispfaden und im Winter auch Loipen und Schneeschuhwege. Helfen Sie mit, den Zauber der Natur zu erhalten und Tiere und Pflanzen zu schützen, indem Sie sich an die Regeln halten.
Bis auf weiteres sind im gesamten Gebiet des Nationalparks Schwarzwald offene Feuer verboten. Also keine Grill- und Feuerstellen benutzen, keine Grills mitbringen und auch nicht rauchen! Bitte weisen Sie auch andere Besucherinnen und Besucher, die sich der Gefahr nicht bewusst sind, auf das richtige Verhalten im Wald hin. Vielen Dank!
Allgemeinverfügung zur Sperrung der Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Nationalparks Schwarzwald infolge akuter Waldbrandgefahr
Hiermit ergeht von Amtes wegen auf Grundlage des § 38 Abs. 1 S. 1 und 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) die folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
I. Auf dem gesamten Gebiet des Nationalparks Schwarzwald gem. § 2 des Gesetzes zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald (NLPG) wird das Recht zum Betreten des Waldes bis auf Widerruf wie folgt eingeschränkt:
II. Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die vorstehende Allgemeinverfügung ist gem. § 83 Abs. 3 LWaldG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Diese kann bis zu EUR 2.500,00, in besonders schweren Fällen bis zu EUR 10.000,00 betragen.
III. Diese Allgemeinverfügung wird gem. § 41 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesez (LVwVfG) durch öffentliche Bekanntmachung verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Der vollständige Inhalt dieser Verfügung zu den Geschäftszeiten in den Räumlichkeiten der Unteren Forstbehörde, Nationalparkverwaltung des Nationalparks Schwarzwald, Schwarzwaldhochstraße 2, 77889 Seebach, sowie auf der Internetseite des Nationalparks Schwarzwald eingesehen werden.
Begründung
Die Nationalparkverwaltung des Nationalparks Schwarzwald als Untere Forstbehörde ist gem. § 38 Abs. 1 i.V.m. §§ 62 Nr. 3, 64 Abs. 1 LWaldG, § 13 Abs. 1 NLPG zuständige Behörde für die Anordnung sowie den Widerruf einer forstrechtlichen Sperrung nach § 38 Abs.1 LWaldG.
Auf dem Gebiet des Nationalparks Schwarzwald besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ungewöhnlich hohen Temperaturen derzeit eine hohe Waldbrandgefahr. Daher ist die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen in sämtlichen Wäldern des Nationalparks Schwarzwald ab sofort verboten. Die Nutzung mitgebrachter Grills sowie offener Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind gem. § 41 Abs. 1 LWaldG und § 9 Abs. 2 Nr. 13 NLPG ohnehin nicht gestattet.
Die Nationalparkverwaltung des Nationalparkschwarzwald als Untere Forstbehörde bittet ferner eindringlich darum, das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu verheerenden Waldbränden führen.
Das Rauch-, Feuer- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht. Da die Waldbrandgefahr zuletzt gestiegen ist und in den kommenden Wochen voraussichtlich weiter anhalten wird, wird gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung im öffentlichen Interesse angeordnet. Es ist nicht vertretbar, dass nach Einlegung eines Rechtsmittels, insbesondere eines Widerspruchs, an den Feuer- und Grillstellen im Wald weiterhin Feuer gemacht und dadurch eine konkrete Brandgefahr verursacht werden könnte.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Unteren Forstbehörde, der Nationalparkverwaltung des Nationalparks Schwarzwald, erhoben werden. Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung haben Widerspruch und Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 S. Nr. 4 VwGO). Dies bedeutet, dass diese Allgemeinverfügung auch dann zu befolgen ist, wenn sie mit Widerspruch und/oder Klage angegriffen wird.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann auf Antrag durch das Verwaltungsgericht Freiburg wiederhergestellt werden.
Seebach, 15.06.2023, Untere Forstbehörde
Achtung! Mit Betreten des Nationalparks setzen Sie sich besonderen Risiken aus! Jederzeit können Bäume umstürzen und Äste herunterfallen. Das kann lebensgefährlich sein. Bei Wind, Schnee und Eis sind die Gefahren zusätzlich erhöht. Bei Unwetter und Sturm sollten Sie den Nationalpark zu Ihrem eigenen Schutz in keinem Fall betreten.
Zu Fuß lässt sich die Natur des Nationalparks vielleicht am intensivsten erleben. In der Langsamkeit der eigenen Schritte entfaltet sich der Zauber des Waldes durch seine Details. Wer mit offenen Augen durch den Schwarzwald wandert, kann am Wegesrand viele kleine Wunder entdecken.
Die Erlebnispfade zählen zu den beliebtesten Wegen im Nationalpark Schwarzwald. Und das nicht ohne Grund: Denn auf diesen drei Pfaden bietet sich den Besuchern ein ganz besonderes Naturerlebnis. Jeder der Pfade widmet sich dabei einem bestimmten Thema und zeichnet sich durch eine besonders attraktive Wegführung aus.
Ob Rennrad, Mountainbike oder E-Bike - das Fahrrad ist das ideale Fortbewegungsmittel um den Nationalpark Schwarzwald noch intensiver zu erkunden. Knapp 200 Kilometer Radwege stehen sportbegeisterten Besucherinnen und Besuchern derzeit zur Verfügung. An den Wochenenden besteht die Möglichkeit auch bequem per ÖPNV mit dem Fahrrad an- und abzureisen (7123 - Panoramalinie & 7125 - Naturerlebnislinie).
Wenn Sie einen Besuch im Nationalpark planen, hilft Ihnen ein Blick auf unsere interaktive Karte. Informieren Sie sich tagesaktuell über Wegesperrungen – sowohl auf den Wander-, Rad- und Reitwegen im Nationalpark Schwarzwald.
Gemeinsam mit der Familie, Freunden oder Arbeitskolleg*innen durch die Natur zu streifen, ist ein besonderes Erlebnis. Sie können aus einem vielfältigen Angebot für Erwachsene wählen oder auch eine spezielle Führung buchen. Darüber hinaus bietet der Nationalpark Schwarzwald aber auch spezielle Angebote für Schulen und Kindergärten an, deren Inhalte von unseren Wildnispädagog*innen konzipiert wurden.
Auch ein Ausflug mit dem Pferd in den Nationalpark Schwarzwald ist möglich. 51 Kilometer ausgewiesene Reitwege machen dies möglich. Unter folgendem Link finden Sie alle Infos die Sie benötigen.
Schneebedeckte Baumwipfel, in der Sonne glitzernde Eiskristalle - im Winter ist der Nationalpark ein ganz besonderes Erlebnis und lässt sich gut mit Schneeschuhen oder auf Langlaufskiern durchqueren. Rund um den Nationalpark gibt es ein breites Angebot an Skipisten. Auf unserer Winterkarte finden Sie neben den möglichen Winternutzungen auch alle weiteren ausgewiesenen Wege sowie die saisonalen Sperrungen im Winter. Einen täglich aktualisierten Bericht zu den Schneeverhältnissen bietet Ihnen der Verein Nationalparkregion Schwarzwald.
Planen Sie den Nationalpark Schwarzwald mehrere Tage zu besuchen, finden Sie bestimmt eine passende Unterkunft bei den touristischen Partnerbetrieben des Nationalpark Schwarzwald oder der Nationalparkregion. Wer zwischen Mai und Oktober ein besonderes Abenteuer erleben möchte, kann auch in einem von elf Trekking-Camps seine Zelte direkt im Wald aufschlagen.
Ansprechpartner Ranger*innen:
Bei Fragen zur Arbeit der Ranger*innen im Nationalpark können Sie sich gerne an unseren Leitenden Ranger wenden:
Urs Reif
Tel.: +49 7842 99654 13
urs.reif[at]nlp.bwl.de
Ansprechpartnerin Tourismus:
Sie sind Touristiker*in und möchten konkrete Projekte oder Möglichkeiten der Zusammenarbeit besprechen? Gerne können Sie unsere zuständige Mitarbeiterin kontaktieren:
Natalie Schacht
Tel.: +49 (7449) 9 29 98 - 321
natalie.schacht[at]nlp.bwl.de
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Unterwegs im Nationalpark
Im Nationalpark Schwarzwald darf sich die Natur frei und ohne menschliches Zutun entfalten. Unter…
Die Geodaten der Außengrenzen des Nationalpark Schwarzwald können Sie sich hier im GPS Exchange Format (GPX) herunterladen.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Wegekonzept des Nationalparks Schwarzwald. Außerdem finden Sie Kartenansichten mit Rad-, Wander-, Reit- und Winterwegen und eine Kartenansicht mit einem Überblick über die saisonalen Sperrungen.
Mehr als 300 Veranstaltungen im aktuellen Jahresprogramm zeigen die Vielfalt des Nationalparks – von abenteuerlichen Wanderungen bis zu achtsamen Nachmittagen. Sie können sich von ...
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Wir freuen uns, dass Sie den Nationalpark Schwarzwald entdecken wollen und begrüßen Sie herzlich. Bei der hohen Besucherzahl im Nationalpark ...
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