Was bedeutet "Nationalpark"?
Es gibt in Deutschland viele Schutzgebiete, die unterschiedliche Schutzziele und Größen haben - vom Naturdenkmal, beispielsweise einem alleinstehenden Baum, bis zum viele tausend Hektar umfassenden Großschutzgebiet. Zu diesen sogenannten Großschutzgebieten zählen Naturparke, Biosphärengebiete und Nationalparks.
Nationalparks unterscheiden sich von anderen Schutzgebieten vor allem durch den sogenannten Prozessschutz. Das bedeutet, dass der Mensch auf dem Großteil der Fläche, der Kernzone genannt wird, Natur Natur sein lässt. Er greift nicht mehr in die Naturentwicklung ein und wird zum bloßen Beobachter der natürlich ablaufenden Prozesse. Laut der weltweit anerkannten und gültigen Kategorisierung von Schutzgebieten von der Internationalen Union zum Schutz der Natur (IUCN) muss ein Nationalpark als weiteres vorrangiges Ziel aber auch Bildung und Erholung von Besucherinnen und Besuchern fördern.
Laut IUCN soll ein Nationalpark mindestens 75% als Kernzone ausweisen, in der der Prozessschutz gilt. Die restlichen 25% dürfen dauerhaft als Managementzone ausgewiesen sein. Hier finden zum Schutz umliegender Wälder beispielsweise das Borkenkäfer- und Wildtiermanagement statt. Aber auch besonders schützenswerte ökologische Systeme, wie Moore und Grinden, gehören hier dazu (Arten- und Biotopschutz).
In Deutschland erfüllen noch nicht alle Nationalparks sämtliche Anforderungen der IUCN Kategorie. Sie werden deshalb als sogenannte Entwicklungsnationalparks bezeichnet. Das bedeutet, dass eine bestimmte Zeit lang auf bestimmten Flächen noch lenkend eingegriffen werden kann. Im Nationalpark Schwarzwald ist das noch bis zum Jahr 2044 möglich - danach sollen 75% der Fläche dann tatsächlich zur "eine Spur wilderen" Kernzone gehören.
Was ist Prozessschutz?
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Was genau versteht man eigentlich unter dem Begriff Prozessschutz? Dieser Frage geht unser Bundesfreiwilligendienstleistender Florian Weckbecker in diesem Erklärvideo auf den Grund (Sprecher: Nationalparkleiter Dr. Thomas Waldenspuhl).
Das Video dürfen Sie gerne im Rahmen Ihrer Veröffentlichungen zum Thema Prozessschutz mit dem Quellenhinweis ©Florian Weckbecker (Nationalpark Schwarzwald) frei verwenden.