Nationalpark-Erweiterung

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung festgelegt, den Nationalpark Schwarzwald auf Basis fachlicher Kriterien in einem transparenten Beteiligungsprozess zu erweitern und weiterzuentwickeln. Mit dem Beschluss zur Änderung des Nationalparkgesetzes gab der Landtag am 12. November 2025 grünes Licht für die Umsetzung der Flächenerweiterung ab 1. Januar 2026.

Mit der Erweiterung werden die bisher getrennten Teile des Nationalparks miteinander verbunden. Das Land erhält damit erstmals ein zusammenhängendes Nationalparkgebiet. Die Fläche des Nationalparks vergrößert sich von derzeit 10.062 Hektar auf insgesamt rund 11.325 Hektar. Im überwiegenden Teil der Pufferzonen im Umfeld des Nationalparks übernimmt ForstBW das Borkenkäfermanagement. Auf den beim Park verbleibenden Pufferflächen wird die Nationalparkverwaltung das Borkenkäfermanagement auch weiterhin im gesetzlichen Rahmen sicherstellen.

Voraussetzung für den Zusammenschluss ist ein wertgleicher Tausch der Fläche der Waldgenossenschaft Murgschifferschaft mit Staatswald im Raum Enzklösterle. Gleichzeitig verkauft das Land seine Anteile an der Murgschifferschaft an die verbleibenden Genossenschafter.

Chronologie zur Änderung des Nationalparkgesetzes

  • Oktober 2024: Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stuttgarter Landtag, geben Einigung auf Eckpunkte zur räumlichen Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald bekannt
  • 4. November 2024: Nationalparkrat stimmt dem Vorhaben zu -> Nationalparkverwaltung und ForstBW werden beauftragt, einen Vorschlag für die künftigen Außengrenzen des Parks zu erarbeiten. Hierbei wurden auch die Anwohnerinnen und Anwohner, deren Ortschaften direkt an oder in das Schutzgebiet rücken, intensiv beteiligt
  • 21. Februar 2025: Nationalparkrat stimmt dem Lückenschluss zwischen Nord- und Südteil des Nationalparks zu
  • 3. Juni 2025: Kabinett gibt Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ frei
  • Vom 6. Juni bis zum 18. Juli 2025 konnte der Entwurf zur Änderung des Nationalparkgesetzes auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg kommentiert werden. Über 220 Kommentare und rund 15.000 Reaktionen zeigen eine beeindruckende Resonanz.
  • Zeitgleich zur Kommentierung auf dem Beteiligungsportal des Landes wurde die förmliche Verbändeanhörung durchgeführt. In diesem Rahmen sind 34 Stellungnahmen eingegangen.
  • Die „Wesentlichen Ergebnisse der Anhörung“ sind im Gesetzentwurf Landesregierung 30.07.2025 Drucksache 17/9257 nachzulesen (S. 34 ff.)
  • 8. Oktober 2025: 1. Lesung im Landtag: Kritik an der Finanzierung von SPD & FDP, ansonsten Zustimmung
  • 12. November 2025: 2. Lesung im Landtag mit Beschluss
  • 1. Januar 2026: Änderung des Nationalparkgesetzes tritt in Kraft

Beteiligung

Vor allem direkte Anrainer der geplanten Erweiterungsflächen haben Fragen und Sorgen, wie sich die Veränderungen auf ihren Alltag und ihre Freizeit auswirken könnten. Der Nationalparkverwaltung und dem Umweltministerium ist es ein großes Anliegen, gerade die Menschen vor Ort bei der Umsetzung der Erweiterung direkt miteinbeziehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Auftakt verschiedenster Beteiligungsformate war eine große Veranstaltung im Kurhaus Schönmünzach am 10. Januar 2025, zu der der Nationalparkrat, in dem alle Gemeinden und Landkreise der engeren Region ums Schutzgebiet vertreten sind, eingeladen hatte.

Rund 300 Anwohnerinnen und Anwohner diskutierten dort mit Ministerin Walker, Nationalparkleiter Wolfgang Schlund und vielen weiteren Expertinnen und Experten aus Ministerium und Verwaltung zu Themen wie Wegerecht und Hochwasserschutz, Vorteilen und Regeln, die ein Nationalpark mit sich bringt, möglichen Einschränkungen für die direkten Nachbarn und Lösungsmöglichkeiten. Eine ausführliche Dokumentation der gestellten Fragen und die Antworten dazu finden Sie unter Fragen und Antworten. Die Ministerin hat auf der Infoveranstaltung bereits einige Zusagen gemacht, die Wünsche und Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner aufgreifen. Diese Punkte wurden auch im Nationalparkbeirat vorgestellt und sind im Downloadbereich unten einsehbar.

Bereits seit November 2024, vor allem aber im Januar und Februar 2025 fanden in verschiedenen Formaten zahlreiche Gespräche mit den umliegenden Gemeinden und den direkt betroffenen Anrainern statt. Dabei ging es um die Themen, die die Menschen in der Region betreffen: zum Beispiel die Nutzung der Wege, Infrastruktur, Waldentwicklung, Waldbrandschutz. In diesem Prozess hat die Nationalparkverwaltung wertvolle Punkte für die Ausgestaltung der Erweiterung gesammelt.

Anstehende Veranstaltungen/Termine:

Für die Anrainerinnen und Anrainer gibt es die Möglichkeit, direkt mit der Nationalparkleitung ins Gespräch zu kommen und ihre Fragen und Sorgen anzubringen. Die Termine der Nationalpark-Sprechstunden in Hundsbach, Zwickgabel und Herrenwies finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Entwurf der neuen Nationalparkgrenzen

Hinweis: Der Entwurf der neuen Nationalparkgrenzen ist das Ergebnis aller regionalen Beratungen und stellt den Stand mit Beschluss des Nationalparkrates am 21. Februar 2025 dar.

Die Fläche, die zum Lückenschluss zwischen dem Nord- und Südteil neu als Nationalpark ausgewiesen wird, umfasst rund 2.660 Hektar (ha). Rund 1.880 ha davon sind Flächen der Murgschifferschaft und ca. 780 ha Flächen von ForstBW, die bisher als Borkenkäfermanagementflächen zwischen den beiden Teilgebieten lagen. Die restlichen rund 1.000 ha der Murgschifferschaft, die durch den Flächentausch an das Land gehen, werden von ForstBW übernommen. Sie dienen im Westen und im Osten des Erweiterungsgebietes als Borkenkäferpuffer.

Darüber hinaus wurde zwischen dem Umweltministerium und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vereinbart, das Borkenkäfermanagement auch im Pufferstreifen um den bestehenden Nationalpark weitgehend in die Hand von ForstBW zu legen. Insgesamt umfassen die von ForstBW betreuten Pufferflächen dann rund 4.700 ha. Gute 1.400 ha davon werden von der Nationalparkverwaltung an ForstBW übergeben und sind dann nicht mehr Teil der Fläche des Nationalparks.

Insgesamt wird der Nationalpark also einerseits durch den Lückenschluss erweitert, gibt andererseits aber auch Flächen ab, so dass der Flächenzuwachs in der Bilanz rund 1.300ha beträgt.

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Kontakt

Gerne können Sie unser Team kontaktieren:
 

Dr. Britta Böhr
Leiterin Nationalparkverwaltung
Tel.: +49 (7449) 9 29 98 - 300
britta.boehr[at]nlp.bwl.de

 

Lisa Milbrandt
Nationalparkplan und Beteiligungsprozesse
Tel.: +49 (7449) 9 29 98 - 312
lisa.milbrandt[at]nlp.bwl.de

 

Ellena Beck-Dorka
Nationalparkplan und Beteiligungsprozesse
Tel.: +49 (7449) 9 29 98 - 311
ellena.beck-dorka[at]nlp.bwl.de

 

Entwurf: Zugewinn und Abtretung von Flächen

Hinweis: Es handelt sich um einen Entwurf, der fortlaufend aktualisiert wird.


Video zur Erweiterung

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Nationalparkleiter Schlund vor der Gitschenteichhütte in Zwickgabel