Entwurf: Nationalpark-Erweiterung
Hinweis: Es handelt sich um einen Entwurf, der fortlaufend aktualisiert wird.
Die anstehende Erweiterung des Nationalparks beschäftigt im Moment viele Menschen in der Region. In seiner Sitzung am 21. Februar 2025 hat sich der Nationalparkrat mit einer Gegenstimme des Baiersbronner Bürgermeisters Michael Ruf und keiner Enthaltung für den Lückenschluss ausgesprochen. Der Entwurf der neuen Grenzen steht damit fest und eine Änderung des Nationalparkgesetzes kann erarbeitet und in den Landtag eingebracht werden. Eine Gesetzesänderung ist erforderlich, weil die Grenzen des Nationalparks durch das Gesetz bestimmt werden. Ziel ist es, die Gesetzesänderung Ende 2025 zu beschließen. Das neue Gesetz könnte dann zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Gleichzeitig soll auch der Flächentausch mit der Murgschifferschaft abgeschlossen sein.
Nach der Gesetzesänderung folgt die Überarbeitung und Fortschreibung des Nationalparkplans. Diese steht ohnehin für den gesamten Park an. Der Nationalparkplan, sozusagen ein Betriebshandbuch für den Nationalpark, wird alle zehn Jahre fortgeschrieben und vom Nationalparkrat beschlossen. Themen, die dort geregelt werden sind z.B. Wegekonzept und Zonierung. Im Rahmen der Fortschreibung des Nationalparkplans wird es ein eigenes, umfassendes Beteiligungsverfahren geben.
Hinweis: Der Entwurf der neuen Nationalparkgrenzen ist das Ergebnis aller regionalen Beratungen und stellt den Stand mit Beschluss des Nationalparkrates am 21. Februar 2025 dar.
Für die Anrainerinnen und Anrainer gibt es verschiedene Angebote, um direkt mit der Nationalparkleitung ins Gespräch zu kommen und ihre Fragen und Sorgen anzubringen.
Im Januar und Februar 2025 jeden Donnerstag von 16:30 – 18:30 Uhr. Ab März 2025 jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:30 - 18:30 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich.
Die nächsten Termine sind: 8. Mai, 5. Juni, 3. Juli 2025
Ende Oktober 2024 haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stuttgarter Landtag, ihre Einigung auf Eckpunkte zur räumlichen Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald bekanntgegeben. Der Nationalparkrat, in dem alle direkt angrenzenden Kommunen und Landkreise sowie die Nationalparkverwaltung und das Umweltministerium vertreten sind, hat diesen Punkten am 4. November 2024 zugestimmt. Und in der gleichen Sitzung die Nationalparkverwaltung und den Landesfortbetrieb ForstBW beauftragt, nun gemeinsam einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die künftigen Außengrenzen des Parks im Detail aussehen könnten. Hierbei wurden speziell die Anwohnerinnen und Anwohner, deren Ortschaften direkt an oder in das Schutzgebiet rücken, intensiv beteiligt.
Die Eckpunkte des Auftrags waren:
Das Land verkauft seine Anteile an der Murgschifferschaft an die verbleibenden Genossenschafter. Die Waldgenossenschaft tauscht dafür wertgleich Flächen mit Staatswald. Mit einem Teil der Flächen, die ins Eigentum des Landes übergehen, sollen die bisher getrennten Teile des Nationalparks vereinigt werden. Die für den Flächentausch mit der Murgschifferschaft notwendige Bewertung der Tauschflächen soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Vor allem direkte Anrainer der geplanten Erweiterungsflächen haben Fragen und Sorgen, wie sich die Veränderungen auf ihren Alltag und ihre Freizeit auswirken könnten. Der Nationalparkverwaltung und dem Umweltministerium ist es ein großes Anliegen, gerade die Menschen vor Ort bei der Umsetzung der Erweiterung direkt miteinbeziehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Auftakt verschiedenster Beteiligungsformate war eine große Veranstaltung im Kurhaus Schönmünzach am 10. Januar 2025, zu der der Nationalparkrat, in dem alle Gemeinden und Landkreise der engeren Region ums Schutzgebiet vertreten sind, eingeladen hatte.
Rund 300 Anwohnerinnen und Anwohner diskutierten dort mit Ministerin Walker, Nationalparkleiter Wolfgang Schlund und vielen weiteren Expertinnen und Experten aus Ministerium und Verwaltung zu Themen wie Wegerecht und Hochwasserschutz, Vorteilen und Regeln, die ein Nationalpark mit sich bringt, möglichen Einschränkungen für die direkten Nachbarn und Lösungsmöglichkeiten. Eine ausführliche Dokumentation der gestellten Fragen und die Antworten dazu finden Sie unter Fragen und Antworten. Die Ministerin hat auf der Infoveranstaltung bereits einige Zusagen gemacht, die Wünsche und Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner aufgreifen. Diese Punkte wurden auch im Nationalparkbeirat vorgestellt und sind im Downloadbereich unten einsehbar.
Bereits seit November 2024, vor allem aber im Januar und Februar 2025 fanden in verschiedenen Formaten zahlreiche Gespräche mit den umliegenden Gemeinden und den direkt betroffenen Anrainern statt. Dabei ging es um die Themen, die die Menschen in der Region betreffen: zum Beispiel die Nutzung der Wege, Infrastruktur, Waldentwicklung, Waldbrandschutz. In diesem Prozess hat die Nationalparkverwaltung wertvolle Punkte für die Ausgestaltung der Erweiterung gesammelt.
Hier finden Sie Fragen und Antworten der Infoveranstaltung in Schönmünzach als pdf-Dokument.
Noch offene Fragen werden hier zeitnah ergänzt.
Alle Dokumente auf der Seite entsprechen dem jetzigen Stand und werden fortlaufend aktualisiert.
Gerne können Sie unser Team kontaktieren:
Dr. Britta Böhr
Fachbereichsleiterin
Nationalparkplanung, Regionale Entwicklung & Tourismus
Tel.: +49 (7449) 9 29 98 - 300
britta.boehr[at]nlp.bwl.de
Lisa Milbrandt
Nationalparkplan und Beteiligungsprozesse
Tel.: +49 (7449) 9 29 98 - 312
lisa.milbrandt[at]nlp.bwl.de
Entwurf: Nationalpark-Erweiterung
Hinweis: Es handelt sich um einen Entwurf, der fortlaufend aktualisiert wird.
Hinweis für Nutzende mit Sehbehinderung: Die neuen Nationalparkgrenzen befinden sich derzeit in der Entwicklung. Wenn Sie Fragen zur künftigen Parkgrenze oder zu bestimmten Ortschaften haben, können Sie sich direkt bei uns melden. Kontakt: Sönke Birk, Leitung Umweltmonitoring und Geodatenmangement, Telefon: 0162 2694040, E-Mail: soenke.birk@nlp.bwl.de.
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