Ausblick über mehrere mit etwas Schnee bedeckten Berggipfel. Die Rheinebene dahinter verschwindet im Nebel, der auch durch die Täler zieht.

Die Nationalparkverwaltung

Die Nationalparkverwaltung ist eine Sonderbehörde des Landes Baden-Württemberg und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zugeordnet. Derzeit arbeiten rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fünf Fachbereichen und in der Direktion an zwei Standorten:

  • am Ruhestein in der sogenannten Villa Klumpp, im Verwaltungsgebäude und im Nationalparkzentrum
  • an der Alexanderschanze/ Kniebis im ehemaligen Winterdienstgehöft

Die Fachbereiche

Die Nationalparkleitung

Der Nationalpark wird seit Oktober 2023 von Wolfgang Schlund geführt. Er ist promovierter Biologe und hatte die Nationalparkverwaltung bereits 2014 bis 2021 in einer Doppelspitze mit Thomas Waldenspuhl geführt. Zuvor leitete er von 1997 bis 2013 das Naturschutzzentrum am Ruhestein. Stellvertretende Leiterin ist Britta Böhr.

Die Direktion

Die Direktion unterstützt die Nationalparkleitung bei ihren täglichen Aufgaben. Der Direktion sind vier Stabsstellen zugeordnet:

  • Öffentlichkeitsarbeit, internationale Partnerschaften, Großschutzgebiete und Nationalparkgremien (Leitung: Simone Stübner)
  • Pressestelle, Website und Social Media (Leitung: Anne Kobarg)
  • Koordinierungsstelle, Controlling, Inklusion und Barrierefreiheit, Klimabeauftragte (Leitung: Martin Ehrlinger)
  • Datenschutz und Informationssicherheit (Leitung: Robert Falotico)

Verwaltung

Als höhere Forst-, Naturschutz- und Jagdbehörde gibt es eine Menge formelle Aufgaben, die in diesem Fachbereich im Nationalpark Schwarzwald erledigt werden. Dazu zählt natürlich auch der Bereich Personal und das ganz normale Verwaltungsgeschäft. Leiter des Fachbereichs ist Moritz Beker.

Ökologisches Monitoring, Forschung & Artenschutz

Die Forschung hat einen wichtigen Platz im Nationalpark Schwarzwald - wobei die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihren Fokus auf die Natur und den Menschen legen. Im Fachbereich 2, der von Sönke Birk geleitet wird, ist die naturwissenschaftliche Forschung zu finden - hier werden die Artenvielfalt und die dynamischen Prozesse im Nationalpark beobachtet und untersucht.

Nationalparkplanung, Regionale Entwicklung & Tourismus

Der Fachbereich 3 ist die Schnittstelle zwischen Nationalparkverwaltung und Region. Neben den Themen Partizipation, Akzeptanz und Kommunikation werden gesellschaftliche Anliegen wie Tourismus, Verkehr, Erholung und Gesundheit und Regionalentwicklung bearbeitet sowie die Partnerschaften aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft und Gesellschaft betreut. Ein sozialwissenschaftliches Forschungsteam untersucht die Beziehungen zwischen Mensch und Natur, unter anderem im Rahmen eines soziokulturellen und sozioökonomischen Monitorings.

Zudem koordiniert der von Britta Böhr geleitete Fachbereich die Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalparkplans gemeinsam mit Nationalparkrat und -beirat sowie unter breiter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern der Region.

Besucherinformation

Für die meisten Gäste des Nationalparks sind sie die erste Anlaufstelle: Die Mitarbeitenden des Fachbereichs 4 - Besucherinformation. Im Nationalparkzentrum am Ruhestein erhalten sie erste Informationen über das Gebiet, Angebote und aktuelle Geschehnisse im Gelände.

Wer an einer Führung des Jahresprogramms teilnimmt oder für eine Gruppe bucht, wird von Pädagoginnen und Pädagogen beziehungsweise Rangerinnen und Rangern empfangen und in der Natur begleitet. Letztere, die auch den Naturschutzdienst im Nationalpark übernehmen, sind besonders viel im Gelände unterwegs, zum Beispiel auf Kontrollgängen. Geleitet wird dieses große Team von Charly Ebel.

Wald und Naturschutz

Auch in einem Nationalpark wird viel im Wald gearbeitet. Vom Holzeinschlag in den Managementzonen, dem Borkenkäfermanagement im Puffergürtel rund um den Nationalpark, über Wildtiermanagement und Artenschutz bis zur Pflege und Beschilderung der Wege haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs 5 - Wald- und Naturschutz das ganze Jahr über alle Hände voll zu tun. Die Leitung des Fachbereichs hat Simone Beck inne.

Die Gremien

Nationalparkrat

Der Verwaltung ist der Nationalparkrat zur Seite gestellt. Dort sind mit gleicher Stimmenzahl zum einen das Land Baden-Württemberg mit Abgesandten vom Ministerium und der Nationalparkverwaltung vertreten sowie die Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten von Freiburg und Karlsruhe und zum anderen jeweils eine Vertretung der Gemeinden, Stadt- und Landkreise, die flächenmäßigen Anteil am Nationalpark haben. Zudem können auch Gemeinden, in denen die Nationalparkverwaltung bedeutende Einrichtungen betreibt, eine Stimme im Rat bekommen. Auch der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord hat einen Sitz im Nationalparkrat. Vorsitzender dieses Gremiums ist der Freudenstädter Landrat Dr. Klaus Michael Rückert.

 

Mitglieder des Nationalparkrats

Die Mitglieder des Nationalparkrats sind im Nationalparkgesetz festgelegt. Vertreten sind dabei:

1. Mit jeweils einer Stimme:

  • die jeweilige Oberbürgermeisterin oder der jeweilige Oberbürgermeister beziehungsweise die jeweilige Bürgermeisterin oder der jeweilige Bürgermeister der unten aufgeführten Städte und Gemeinden,
  • die jeweilige Landrätin oder der jeweilige Landrat der unten aufgeführten Landkreise sowie die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister des Stadtkreises Baden-Baden,
  • die jeweilige Oberbürgermeisterin oder der jeweilige Oberbürgermeister beziehungsweise die jeweilige Bürgermeisterin oder der jeweilige Bürgermeister der Städte und Gemeinden, auf deren Gemarkungen sich Einrichtungen der Nationalparkverwaltung befinden, soweit sie nicht bereits nach Punkt eins Stimmrecht im Nationalparkrat haben und
  • eine oder ein vom Vorstand des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord e. V. benannte Vertreterin oder benannter Vertreter, die oder der dem Vorstand des Naturparks angehören muss.

2. das Land Baden-Württemberg. Die Zahl der Vertretungen des Landes entspricht derjenigen der Vertretungen nach Nummer 1.

 

Das Gebiet des Nationalparks umfasst die Gemarkungen oder Teile der Gemarkungen folgender Städte und Gemeinden (Nationalparkgemeinden):

  1. im Landkreis Freudenstadt die Gemeinde Baiersbronn,
  2. im Ortenaukreis die Stadt Oppenau, die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald und die Gemeinde Seebach,
  3. im Landkreis Rastatt die Stadt Bühl und die Gemeinde Forbach sowie
  4. den Stadtkreis Baden-Baden.

Nationalparkbeirat

Außerdem gibt es noch ein Gremium von Expertinnen und Experten, den Nationalparkbeirat, der die Verwaltung in allen fachlichen Fragen unterstützt. Interessensgruppen der Region, von Naturschutzverbänden über Verbände aus Forst- und Holzwirtschaft, Tourismus, Sport, Landwirtschaft oder Kirchen können hier ihr Expertenwissen einbringen. Der Beirat kann bis zu vier Mitglieder in den Nationalparkrat entsenden und diesen fachlich beraten - mitstimmen dürfen diese Abgeordneten dort allerdings nicht. Vorsitzender des Beirats ist Andreas Braun, Geschäftsführer Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg.

 

Mitglieder des Nationalparkbeirats

Gemäß des Nationalparkgesetztes wird der Beirat aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der folgenden Institutionen gebildet:

  1. des für den Naturschutz zuständigen Ministeriums,
  2. des für die Waldwirtschaft zuständigen Ministeriums,
  3. des Bundesamts für Naturschutz,
  4. der Staatlichen Schulämter, die oder der von den Staatlichen Schulämtern Rastatt und Offenburg gemeinsam benannt wird,
  5. des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg e. V.,
  6. des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e. V.,
  7. des Naturschutzbunds Deutschland (NABU), Landesverband Baden-Württemberg e. V.,
  8. des Freundeskreises Nationalpark Schwarzwald e. V.,
  9. der Arbeitsgemeinschaft der Naturfreunde in Baden-Württemberg,
  10. des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e. V.,
  11. des Schwarzwaldvereins e. V.,
  12. des Vereins der Schwarzwaldhochstraße e. V.,
  13. des Tourismus-Verbands Baden-Württemberg e. V.,
  14. der Schwarzwald-Tourismus GmbH,
  15. des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Baden-Württemberg e. V.,
  16. der Forstkammer Baden-Württemberg - Waldbesitzerverband e. V. -,
  17. des Bundes Deutscher Forstleute e. V. - Landesverband Baden-Württemberg,
  18. der Landeswaldverband Baden-Württemberg e.V.
  19. des Landesjagdverbands Baden-Württemberg e. V.,
  20. des Ökologischen Jagdvereins Baden-Württemberg e. V. (ÖJV),
  21. eines Regionalverbands, die oder der von den Regionalverbänden Nordschwarzwald, Mittlerer Oberrhein und Südlicher Oberrhein gemeinsam benannt wird,
  22. des Verbands der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e. V.,
  23. des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags e. V.,
  24. des Baden-Württembergischen Handwerkstags e. V.,
  25. des Verbands der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V.,
  26. der Arbeitsgemeinschaft der badisch-württembergischen Bauernverbände,
  27. der Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württembergs,
  28. der Kirchen, die oder der vom Katholischen Büro Stuttgart und dem Beauftragten der Evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg gemeinsam benannt wird,
  29. der Bergwacht Schwarzwald e. V.,
  30. des Landessportverbands Baden-Württemberg e. V.,
  31. der ökologischen Wissenschaften an baden-württembergischen Hochschulen,
  32. der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg,
  33. der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg und auf Vorschlag der Verbände und Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderungen.

Jede Institution benennt zudem auch eine Stellvertretung.

Leitbild Nationalpark Schwarzwald

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Geschichte

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