Ausblick über mehrere mit etwas Schnee bedeckten Berggipfel. Die Rheinebene dahinter verschwindet im Nebel, der auch durch die Täler zieht.

Die Nationalparkverwaltung

Die Nationalparkverwaltung ist eine Sonderbehörde des Landes Baden-Württemberg und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zugeordnet. Derzeit arbeiten rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vier Abteilungen und in der Direktion an zwei Standorten:

  • am Ruhestein in der sogenannten Villa Klumpp, im Verwaltungsgebäude und im Nationalparkzentrum
  • an der Alexanderschanze/ Kniebis im ehemaligen Winterdienstgehöft

Die Abteilungen

Die Nationalparkleitung

Seit Oktober 2025 wird der Nationalpark von Britta Böhr und Berthold Reichle in einer Doppelspitze geführt. Britta Böhr ist promovierte Biologin und war seit 2021 auch stellvertretende Leiterin des Nationalparks. Berthold Reichle ist ausgebildeter Förster und Bergführer. Mehrere Jahre war er im Bereich Naturschutz und Bildungsarbeit tätig. Bevor er in den Nationalpark wechselte, war er als stellvertretender Referatsleiter im Umweltministerium Baden-Württemberg für Schutzgebiete zuständig.  

Die Direktion

Die Direktion unterstützt die Nationalparkleitung bei ihren täglichen Aufgaben - zu ihr gehören zwei Stabsstellen:

  • Koordinierungsstelle, Beteiligung und Nationalparkplan (Leitung: Martin Ehrlinger)
  • Pressestelle, Website und Social Media (Leitung: Anne Kobarg)

Verwaltung

Die Verwaltung bündelt die zentralen Aufgaben des Nationalparks Schwarzwald und übt die hoheitlichen Befugnisse als Forst-, Naturschutz- und Jagdbehörde aus. Zu den zentralen Aufgaben gehören Haushalt, Personal, Organisation und die zentralen Dienste. Barrierefreiheit und Inklusion sind feste Qualitätsstandards unserer Arbeit. Leitung der Abteilung: Anna Viere und Moritz Beker.

Monitoring und Naturschutzstrategie

Die Abteilung 2 schafft die fachlichen Grundlagen für den Natur- und Artenschutz im Nationalpark Schwarzwald. Sie entwickelt Naturschutzstrategien und -konzepte und begleitet deren Umsetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie koordiniert zudem die Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen der im Nationalparkgebiet liegenden FaunaFloraHabitat- und Vogelschutzgebiete (NATURA 2000)

Ein Schwerpunkt der Abteilung liegt auf dem ökologischen Monitoring und der naturwissenschaftlichen Forschung. Dabei werden die Artenvielfalt sowie die natürlichen Prozesse und Effekte von Managementmaßnahme im Nationalpark systematisch beobachtet und untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage, um Veränderungen in der Natur zu verstehen, den Erfolg von Naturschutzmaßnahmen zu bewerten und die Entwicklung des Nationalparks langfristig zu begleiten. Die Abteilung wird von Dr. Marc Förschler geleitet.

Flächenmanagement

Die praktische Umsetzung von Pflege und Entwicklungsmaßnahmen in der Nationalparkfläche bildet den Schwerpunkt der Aufgaben der Abteilung 3. Im Rahmen von Naturschutzkonzepten und den Managementaufgaben erfolgen Arbeiten und Maßnahmen in den verschiedenen Flächen im Nationalpark von den Grinden über die Moore bis in den Wald. Der große Teil der Mitarbeitenden der Abteilung 3 ist dabei täglich im Gebiet unterwegs.

Die Umsetzung von Maßnahmen zur Waldentwicklung, zur Förderung von Lebensräumen und Arten, zum Weidemanagement, zur Wegeunterhaltung oder auch zur Verkehrssicherung sowie von Maßnahmen des Wildtiermanagements erfolgen dabei im Referat 33. Das Referat 32 übernimmt neben der Koordination und haushälterischen Fragestellungen vor allem auch die Steuerung der Nationalpark-Zimmerei, die sämtliche Besucherinfrastruktur und weitere bauliche Einrichtungen im Gebiet herstellt.

Zur Vermittlung all dieser Aktivitäten in der Fläche, aber auch für alle weiteren Informationen zum Nationalpark sind die Rangerinnen und Ranger Teil der Abteilung. Sie bilden die direkte Schnittstelle zu den Besuchenden. Sie informieren über den Nationalpark und die werdende Wildnis, begleiten Führungen, lenken die Besuchenden über die Beschilderung und andere Maßnahmen und sorgen im Rahmen des Naturschutzdienstes dafür, dass Naturerleben und Naturschutz im Einklang stehen. Geleitet wird diese Abteilung von Urs Reif.

Besucherinformation und regionale Zusammenarbeit

Die Abteilung 4 ist die zentrale Anlaufstelle für Gäste des Nationalparks und stärkt die Zusammenarbeit mit den Menschen und Institutionen der Region. Im Nationalparkzentrum am Ruhestein erhalten Besucherinnen und Besucher Informationen zum Nationalpark, zu aktuellen Bedingungen im Gelände sowie zu den vielfältigen Angeboten und Veranstaltungen.

Die Mitarbeitenden der Natur- und Wildnisbildung begleiten Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren wie Lehrkräfte und Erzieherinnen in Bildungsangeboten und vermitteln über Hand, Herz und Kopf die Besonderheiten des Nationalparks und das Konzept der Wildnis. Ziel ist es, werdende Wildnis unmittelbar zu erleben und das Verständnis für die Entwicklung des Nationalparks zu fördern.

Gleichzeitig ist die Abteilung die Schnittstelle zwischen Nationalparkverwaltung und Region. Sie pflegt den Dialog mit Kommunen, Verbänden und weiteren Partnern und bearbeitet Themen wie Tourismus, Mobilität und Regionalentwicklung. Ein sozialwissenschaftliches Forschungsteam untersucht zudem die Beziehungen zwischen Mensch und Natur und liefert mit seinem sozioökonomischen und soziokulturellen Monitoring wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Nationalparks.

Die Gremien

Nationalparkrat

Der Verwaltung ist der Nationalparkrat zur Seite gestellt. Dort sind mit gleicher Stimmenzahl zum einen das Land Baden-Württemberg mit Abgesandten vom Ministerium und der Nationalparkverwaltung vertreten sowie die Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten von Freiburg und Karlsruhe und zum anderen jeweils eine Vertretung der Gemeinden, Stadt- und Landkreise, die flächenmäßigen Anteil am Nationalpark haben. Zudem können auch Gemeinden, in denen die Nationalparkverwaltung bedeutende Einrichtungen betreibt, eine Stimme im Rat bekommen. Auch der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord hat einen Sitz im Nationalparkrat. Vorsitzender dieses Gremiums ist der Freudenstädter Landrat Andreas Junt.

Ab 2026 tagt der Nationalparkrat öffentlich und die Termine der Sitzungen werden in den Veranstaltungen angekündigt. Die Protokolle der Sitzungen werden veröffentlicht und sind hier einsehbar: Protokolle

 

Mitglieder des Nationalparkrats

Die Mitglieder des Nationalparkrats sind im Nationalparkgesetz festgelegt. Vertreten sind dabei:

1. Mit jeweils einer Stimme:

  • die jeweilige Oberbürgermeisterin oder der jeweilige Oberbürgermeister beziehungsweise die jeweilige Bürgermeisterin oder der jeweilige Bürgermeister der unten aufgeführten Städte und Gemeinden,
  • die jeweilige Landrätin oder der jeweilige Landrat der unten aufgeführten Landkreise sowie die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister des Stadtkreises Baden-Baden,
  • die jeweilige Oberbürgermeisterin oder der jeweilige Oberbürgermeister beziehungsweise die jeweilige Bürgermeisterin oder der jeweilige Bürgermeister der Städte und Gemeinden, auf deren Gemarkungen sich Einrichtungen der Nationalparkverwaltung befinden, soweit sie nicht bereits nach Punkt eins Stimmrecht im Nationalparkrat haben und
  • eine oder ein vom Vorstand des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord e. V. benannte Vertreterin oder benannter Vertreter, die oder der dem Vorstand des Naturparks angehören muss.

2. das Land Baden-Württemberg. Die Zahl der Vertretungen des Landes entspricht derjenigen der Vertretungen nach Nummer 1.


Liste der Ratsmitglieder

 

Das Gebiet des Nationalparks umfasst die Gemarkungen oder Teile der Gemarkungen folgender Städte und Gemeinden (Nationalparkgemeinden):

  1. im Landkreis Freudenstadt die Gemeinde Baiersbronn,
  2. im Ortenaukreis die Stadt Oppenau, die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald, die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach und die Gemeinde Seebach,
  3. im Landkreis Rastatt die Stadt Bühl und die Gemeinde Forbach sowie
  4. den Stadtkreis Baden-Baden.

Nationalparkbeirat

Außerdem gibt es noch ein Gremium von Expertinnen und Experten, den Nationalparkbeirat, der die Verwaltung in allen fachlichen Fragen unterstützt. Interessensgruppen der Region, von Naturschutzverbänden über Verbände aus Forst- und Holzwirtschaft, Tourismus, Sport, Landwirtschaft oder Kirchen können hier ihr Expertenwissen einbringen. Der Beirat kann bis zu vier Mitglieder in den Nationalparkrat entsenden und diesen fachlich beraten - mitstimmen dürfen diese Abgeordneten dort allerdings nicht. Vorsitzender des Beirats ist Andreas Braun.

 

Mitglieder des Nationalparkbeirats

Gemäß des Nationalparkgesetzes wird der Beirat aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der folgenden Institutionen gebildet:

  1. des für den Naturschutz zuständigen Ministeriums,
  2. des für die Waldwirtschaft zuständigen Ministeriums,
  3. des Bundesamts für Naturschutz,
  4. der Staatlichen Schulämter, die oder der von den Staatlichen Schulämtern Rastatt und Offenburg gemeinsam benannt wird,
  5. des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg e. V.,
  6. des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e. V.,
  7. des Naturschutzbunds Deutschland (NABU), Landesverband Baden-Württemberg e. V.,
  8. des Freundeskreises Nationalpark Schwarzwald e. V.,
  9. der Arbeitsgemeinschaft der Naturfreunde in Baden-Württemberg,
  10. des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e. V.,
  11. des Schwarzwaldvereins e. V.,
  12. des Vereins der Schwarzwaldhochstraße e. V.,
  13. des Tourismus-Verbands Baden-Württemberg e. V.,
  14. der Schwarzwald-Tourismus GmbH,
  15. des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Baden-Württemberg e. V.,
  16. der Forstkammer Baden-Württemberg - Waldbesitzerverband e. V. -,
  17. des Bundes Deutscher Forstleute e. V. - Landesverband Baden-Württemberg,
  18. der Landeswaldverband Baden-Württemberg e.V.
  19. des Landesjagdverbands Baden-Württemberg e. V.,
  20. des Ökologischen Jagdvereins Baden-Württemberg e. V. (ÖJV),
  21. eines Regionalverbands, die oder der von den Regionalverbänden Nordschwarzwald, Mittlerer Oberrhein und Südlicher Oberrhein gemeinsam benannt wird,
  22. des Verbands der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e. V.,
  23. des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags e. V.,
  24. des Baden-Württembergischen Handwerkstags e. V.,
  25. des Verbands der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V.,
  26. der Arbeitsgemeinschaft der badisch-württembergischen Bauernverbände,
  27. der Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württembergs,
  28. der Kirchen, die oder der vom Katholischen Büro Stuttgart und dem Beauftragten der Evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg gemeinsam benannt wird,
  29. der Bergwacht Schwarzwald e. V.,
  30. des Landessportverbands Baden-Württemberg e. V.,
  31. der ökologischen Wissenschaften an baden-württembergischen Hochschulen,
  32. der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg,
  33. der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg und auf Vorschlag der Verbände und Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderungen,
  34. auf Vorschlag der Verbände und Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderung.

Jede Institution benennt zudem auch eine Stellvertretung.

Leitbild Nationalpark Schwarzwald

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Geschichte

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