Erklärung zur Barriere-Freiheit

Informationen in Leichter Sprache

Im Gesetz steht:

Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.

 

Barriere-frei heißt:

Es soll keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel:

Für Menschen mit Behinderungen.

 

Die Nationalpark-Verwaltung will ihre Internet-Seite

auch barriere-frei machen.

Damit alle die Seite nutzen können.

 

Im Gesetz steht:

Wir müssen erklären, welche Hilfen

es für Menschen mit Behinderung gibt.

Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit

 

Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.

Deshalb haben wir diese Seite gemacht.

 

Wir erklären hier in Leichter Sprache:

  • Was schon barriere-frei ist.
  • Was noch nicht barriere-frei ist.
  • Welche Hilfen es gibt.
  • Und wie Sie Hilfe bekommen.


Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt

für die Internet-Seite vom Nationalpark Schwarzwald:

www.nationalpark-schwarzwald.de

 

Hier können Sie das Gesetz lesen:

Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz Paragraf 10 Absatz 1

1. Ist die Internetseite nach dem Gesetz?

Was ist barrierefrei?

Die Internet-Seite ist nur zum Teil barriere-frei.

 

Barriere-frei heißt:

Ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderung.

 

Das haben wir noch nicht ganz geschafft.

Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.

Aber wir arbeiten weiter daran.

 

Zum Beispiel:

  • Wir haben jetzt Infos in Leichter Sprache.
    Damit alle Menschen unsere Infos verstehen.
     
  • Wir haben Infos in Deutscher Gebärdensprache.
    Damit Menschen mit Hör·behinderung die Seite verwenden können.
     
  • Wir haben viele Dokumente barrierefrei gemacht.
    Damit Menschen mit Seh·behinderung die Infos verstehen.

 

Aber wir müssen noch mehr tun.

Damit alle unsere Seiten nutzen können.

2. Was ist nicht barriere-frei?

Wo es noch Hindernisse gibt

Das ist noch nicht nach dem Gesetz:

  • Dokumente:

Manche Dokumente sind noch nicht barriere-frei.

Wir arbeiten daran alle Dokumente barrierefrei zu machen.

 

  • Videos:

Die Videos haben keinen Unter-Titel.

Sie sind noch nicht barriere-frei.

 

  • Formulare:

Formulare sind Anträge zum Ausfüllen.

Manche Formulare können wir

noch nicht barriere-frei machen.

 

  • Ausnahme:

Manche Inhalte müssen nicht barriere-frei sein:

Zum Beispiel: Dokumente

die vor dem 23. September 2018 gemacht wurden

und nicht für die Verwaltung im Amt gebraucht werden.

 

  • Menü:

Manche Seiten haben kein Unter·menü.

Das Unter·menü muss dort ergänzt werden.

Dann kommen Besucher besser auf der Seite zurecht.

 

  • Farben:

Unsere Website verwendet viele Farben.

Unsere Wanderwege auf Karten sind zum Beispiel farbig

Viele seh·behinderte Menschen können Farben nicht sehen.

Sie können unsere Karten nicht verstehen.

 

  • Links:

Es muss für jeden Besucher klar sein,

auf welcher Seite er landen

wenn er einen Link anklickt.

Deshalb müssen wir viele Link-Namen besser benennen.

 

  • Videos:

Die Videos auf unserer Seite haben keine Untertitel.

Viele Menschen können nicht hören.

Sie können die Videos nicht verstehen.

Mit Untertiteln könnten Sie die Infos verstehen.

 

Wir arbeiten weiter an der Barriere-Freiheit.

Wir setzen die Regeln Stück für Stück um.

Damit alle unsere Internet-Seite nutzen können.

3. Erklärung zur Barriere-Freiheit

Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.

Damit alle Menschen die Seite nutzen können.

 

Die Gesetze zur Barriere-Freiheit stehen im:

Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Kurz: LBGG

Hier können Sie das Gesetz lesen:

LBGG-Durchführungs-Verordnung

 

Die Regeln für das Internet stehen in der:

Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung

Kurz: BITV

 

In dem Gesetz steht:

Wir müssen die Barriere-Freiheit prüfen.

 

Das haben wir gemacht:

Mit dem BITV-Selbst-Test.

Das heißt:

Wir haben selbst geprüft,

ob wir die Regeln einhalten.

Hier finden Sie mehr Infos zum BITV Selbst-Test.

Hier finden Sie mehr Infos zur Deutschen Rentenversicherung.

4. Kontakt

Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?

Zum Beispiel:

Sie können die Seiten nicht gut nutzen.

Sie finden die Infos auf der Seite nicht.

 

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Nationalpark Schwarzwald

Schwarzwaldhochstr.2

77889 Seebach

Telefon: 07449 - 92998 0

E-Mail: inklusion@nlp.bwl.de

5. Hilfe bei Fragen und Problemen

Melden Sie sich bei uns:

Wenn es Hindernisse auf der Seite gibt.

Wenn Sie Fragen oder Probleme haben.

Die Kontakt-Infos stehen unter: 4. Kontakt.

 

Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung

für Menschen mit Behinderungen.

Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.

Sie heißt Simone Fischer.

 

Sie können sich bei ihr melden.

Zum Beispiel:

Wenn das Ministerium nicht antwortet.
 

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 07 11 – 27 93 36 0

E-Mail:  poststelle@bfbmb.bwl.de
 

Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.

Das heißt: Vereine und Verbände können klagen.

Zum Beispiel:

Wenn das Ministerium sich nicht an das Gesetz hält.

 

Hier können Sie das Gesetz dazu lesen:

LBGG Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

Kontakt

Ansprechpartner

Wenden Sie sich bei Fragen an:

Svenja Fox
Stellv. Leitung Natur- und Wildnisbildung
Tel.: +49 7842 9 96 54 27
svenja.fox[at]nlp.bwl.de