Anträge auf Genehmigung
Sie können derzeit folgende Anträge auf Genehmigung übermitteln:
Antrag/Anzeige einer organisierten Führung und Wanderveranstaltung
Organisierte Führungen und Wanderveranstaltungen sind im Nationalpark nur zulässig, wenn sie mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung oder von Führern, die seitens des Nationalparks entsprechend zertifiziert sind, durchgeführt werden.
Es muss sich hierbei um zertifizierte Führer einer vom Land Baden-Württemberg anerkannten Naturschutzvereinigung oder einer Nationalparkgemeinde bzw. eines Nationalparklandkreises handeln. Organisierte Führungen und Wanderveranstaltungen durch zertifizierte Führer sind mindestens 14 Tage zuvor anzuzeigen. Soweit die organisierte Führungen bzw. Wanderveranstaltungen durch andere Personen durchgeführt werden, muss vorab eine Genehmigung beantragt und eingeholt werden. Die Genehmigung muss hierbei mindestens 4 Wochen vor Durchführung bei der Nationalparkverwaltung beantragt werden.
Die Anzeige und der Genehmigungsantrag sind mittels nachfolgendem Formular bei der Nationalparkverwaltung einzureichen.
Kontakt
Ansprechpartner "Anträge auf Genehmigung":
Bei Fragen zu Anträgen oder zum Nationalparkgesetz können Sie sich gerne an unsere zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wenden:
Nationalparkverwaltung
Ämter und Rechtsangelegenheiten
Tel.: +49 7449 - 92998 0
nationalparkverwaltung[at]nlp.bwl.de
Rechtliches

Nationalparkgesetz
Bei der Besucherzahl im Nationalpark ist es notwendig Regeln einzuhalten. Nur so kann ein Miteinander von Natur und Mensch ermöglicht werden. Im Nationalparkgesetz können Sie dazu Details nachlesen.