Anträge auf Genehmigung
Sie können derzeit folgende Anträge auf Genehmigung über unsere Internetseite übermitteln. Für alle weiteren Genehmigungsanträge wenden Sie sich bitte per E-Mail an nationalparkverwaltung@nlp.bwl.de.

- Organisierte Führungen oder Wanderveranstaltungen sind im Nationalpark nur zulässig, wenn sie mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung durchgeführt werden.
- Diese Genehmigung muss 2-4 Wochen vor Durchführung beantragt werden.
- Auch Führungen oder Wanderveranstaltungen durch zertifizierte Führer sind zuvor anzuzeigen. Es muss sich hierbei um eine Zertifizierung einer vom Land Baden-Württemberg anerkannten Naturschutzvereinigung oder einer Nationalparkgemeinde bzw. eines Nationalparklandkreises handeln.

- Film- und Fotoaufnahmen für eine gewerbliche Berichterstattung sind im Nationalpark nur zulässig, wenn sie mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung durchgeführt werden.
- Diese Genehmigung muss 2-4 Wochen vor Durchführung beantragt werden.
Kontakt
Nationalparkverwaltung
Untere Naturschutzbehörde
Tel.: +49 7449 - 92998 0
nationalparkverwaltung[at]nlp.bwl.de
Rechtliches

Nationalparkgesetz
Bei der Besucherzahl im Nationalpark ist es notwendig Regeln einzuhalten. Nur so kann ein Miteinander von Natur und Mensch ermöglicht werden. Im Nationalparkgesetz können Sie dazu Details nachlesen.