Anträge auf Genehmigung

Sie können derzeit folgende Anträge auf Genehmigung über unsere Internetseite übermitteln. Für alle weiteren Genehmigungsanträge wenden Sie sich bitte per E-Mail an nationalparkverwaltung@nlp.bwl.de.

 

  • Organisierte Führungen oder Wanderveranstaltungen sind im Nationalpark nur zulässig, wenn sie mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung durchgeführt werden.
  • Diese Genehmigung muss 2-4 Wochen vor Durchführung beantragt werden.
  • Auch Führungen oder Wanderveranstaltungen durch zertifizierte Führer sind zuvor anzuzeigen. Es muss sich hierbei um eine Zertifizierung einer vom Land Baden-Württemberg anerkannten Naturschutzvereinigung oder einer Nationalparkgemeinde bzw. eines Nationalparklandkreises handeln. 

 

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  • Film- und Fotoaufnahmen für eine gewerbliche Berichterstattung sind im Nationalpark nur zulässig, wenn sie mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung durchgeführt werden.
  • Diese Genehmigung muss 2-4 Wochen vor Durchführung beantragt werden.
     

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Kontakt

Nationalparkverwaltung
Untere Naturschutzbehörde
Tel.: +49 7449 - 92998 0
nationalparkverwaltung[at]nlp.bwl.de

Rechtliches

Nationalparkgesetz

Bei der Besucherzahl im Nationalpark ist es notwendig Regeln einzuhalten. Nur so kann ein Miteinander von Natur und Mensch ermöglicht werden. Im Nationalparkgesetz können Sie dazu Details nachlesen.
 

Zum NLP-Gesetz
 

Gebührenordnung

Die Nationalparkverwaltung erhebt Gebühren nach Maßgabe der Gebührenverordnung Nationalpark (GebVO-NLP). Diese ist unter folgendem Link öffentlich abrufbar:

 

NatPGebVOBW