Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Nationalparkzentrums Ruhestein
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für den Verkauf aller Produkte des Nationalpark Schwarzwald (NLP), Schwarzwaldhochstraße 2, 77889 Seebach, die an der Infotheke im Nationalparkzentrum Ruhestein (NLPZ) erworben werden können. Mit Produkten ist gemeint:
• Eintrittskarten (Tickets) für die Ausstellung im Nationalparkzentrum Ruhestein
• Führungen im Gebiet des Nationalpark Schwarzwald
• sonstige Veranstaltungen des Nationalpark Schwarzwald
• Gutscheine für Tickets und Rangerführungen
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Produkten zustande kommt.
Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, wenn das NLP ihnen nicht vor Vertragsabschluss schriftlich zugestimmt hat. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können über die Homepage des Nationalparks Schwarzwald abgerufen werden: www.nationalpark-schwarzwald.de
2. Vertragsschluss
2.1. Allgemeines
Das Vertragsverhältnis beim Kauf der Produkte kommt zwischen dem Nationalpark Schwarzwald und der Kundin/dem Kunden zustande. Produkte werden nur an Endkunden und autorisierte Wiederverkäufer verkauft.
Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung des NLPZ. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Störung des Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsbetriebes kann das Verbleiben im Zentrum untersagt oder Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Zentrum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
3. Eintrittskarten
3.1. Eintrittskarten berechtigen den Gast bzw. Inhaber zum Besuch der Ausstellung im NLPZ am gewählten Datum innerhalb des gewählten Zeitfensters (Slot). Der Slot bezieht sich lediglich auf den Zeitpunkt des Eintritts. Die anschließende Verweildauer ist, soweit nicht anders angegeben, unbegrenzt am selben Tag im Rahmen der regulären Öffnungszeiten, die der Webseite www.nationalpark-schwarzwald.de entnommen werden können. Wird der Besuch zum gebuchten Slot nicht angetreten verfällt der Eintritt ersatzlos.
3.2. Gegenstand des Erwerbs einer Eintrittskarte ist daher der Abschluss eines Vertrags über den Ausstellungsbesuch. Es kommen durch den Erwerb von Eintrittskarten hinsichtlich des Eintrittskartenerwerbs und des Ausstellungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Gast bzw. Inhaber der Eintrittskarte und der Nationalparkverwaltung zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Ausstellungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung des Ausstellungsbesuchs, die Preisgestaltung oder Ansprüche auf Umtausch bzw. Rückzahlung wegen möglicher Absagen oder Verschiebungen, sind an die Nationalparkverwaltung zu richten.
3.3. Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet. Die Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem Ticketpreis, die beim Erwerb der Eintrittskarten berechnet worden sind, privat veräußert werden.
3.4. Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Gasts, ist zulässig, soweit in keinem Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 3.3 vorliegt. Der Gast kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Buchungsvertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Buchungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung der Nationalparkverwaltung voraus, unter den nachfolgenden Bedingungen: (i) die Weitergabe verstößt nicht gegen Ziff. 3.3 (ii) der Gast weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und der Nationalparkverwaltung einverstanden.
Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Buchungsvertrags ist bei Fehlen einer der in (i) oder (ii) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
4. Einzweckgutscheine
4.1. Vom NLP ausgestellte Einzweckgutscheine können je nach Zweck an der Infotheke im NLPZ oder bei einer Führung im Gelände eingelöst werden.
4.2. Sie sind drei Jahre gültig; die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der jeweilige Gutschein erworben wurde.
4.3. Eine Auszahlung des Guthabens sowie eine teilweise Einlösung sind nicht möglich. Bei Verlust eines Gutscheins kann kein Ersatz geleistet werden.
4.4. Bei Gutscheinen für Führungen gelten zusätzlich die AGB „Allgemeine Geschäftsbedingungen für gebuchte Veranstaltungen im Nationalpark Schwarzwald“. Diese sind auf der Website www.nationalpark-schwarzwald.de zu finden.
5. Führungen und Vorträge
5.1. Führungen im Nationalparkgebiet sowie Vorträge im NLPZ können an der Infotheke im NLPZ bezahlt werden. Alternativ können hierfür auch Rechnungen erstellt werden.
5.2. Für Führungen und Vorträge gelten zusätzlich die AGB „Allgemeine Geschäftsbedingungen für gebuchte Veranstaltungen im Nationalpark Schwarzwald“. Diese sind auf der Website www.nationalpark-schwarzwald.de zu finden.
6. Widerrufsrecht
6.1. Für Eintrittskarten (vgl. Ziffer 3) gilt: Die Nationalparkverwaltung weist den Gast darauf hin, dass für den Kauf von Tickets kein Widerrufsrecht besteht. Denn bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vom grundsätzlich bestehenden Widerrufsrecht.
6.2. Für Einzweckgutscheine steht dem Gast kein Widerrufsrecht zu.
7. Preise und Ermäßigungen
7.1. Da der NLP eine Bildungseinrichtung ist, ist der Rechnungsbetrag von der Umsatzsteuer befreit nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG.
7.2. Das Entgelt ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
7.3. Erwirbt der Gast Eintrittskarten zu einem ermäßigten Preis, der von der Nationalparkverwaltung bei Vorliegen definierter Voraussetzungen gewährt wird (z. B. im Falle einer Schwerbehinderung, bei Unter- oder Überschreiten einer Altersgrenze etc.), ist ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, beim Einlass zur Ausstellung unaufgefordert vorzuweisen.
7.4. Bei der Nutzung von Vergünstigungen im Rahmen von Kooperationen (z. B. SchwarzwaldPlus oder Schwarzwald Card) gelten zusätzlich die individuellen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
8. Zustellung von Eintrittskarten, fehlerhafte Eintrittskarten, Minderlieferung, Eigentumsvorbehalt
8.1. Verliert der/die Karteninhabende Eintrittskarten oder kommen sie ihm/ihr in seinem/ihrem Verantwortungsbereich abhanden, ist die Nationalparkverwaltung nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
8.2. Muss die Ausstellung aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise technische Störungen oder behördlicher Anordnung) geschlossen werden, behalten bereits erworbene Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Die Nationalparkverwaltung übernimmt keine Folgekosten, die dem Kunden durch den Entfall des Ausstellungsbesuchs entstanden sind.
9. Haftung
9.1. Die Haftung des NLP beschränkt sich auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit das Verhalten zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt.
9.2. Aus baulichen, technischen oder organisatorischen Gründen können einzelne Bereiche des NLPZ ganz oder zeitweise geschlossen oder bestimmte Exponate nicht zugänglich sein. Dies berechtigt nicht zu einer Minderung des vereinbarten Entgelts.
9.3. Der NLP übernimmt keine Haftung für den Ausfall einer Veranstaltung oder eines Besuchs des NLPZ aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom NLP nicht zu vertretender Umstände.
Stand: 01.09.2025