ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Nationalparkverwaltung ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.nationalpark-schwarzwald.de.
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Die Position des Users im Webauftritt wird sowohl durch ein Submenü als auch durch eine Breadcrumb-Navigation dargestellt. Auf vereinzelten Seiten muss das Submenü noch ergänzt werden.
- Eingebundene Multimedia-Objekte (Video-, Audio-Dateien oder Applets) sind noch nicht mit Alternativtexten versehen.
- Nicht alle vermittelten Informationen sind derzeit ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar (beispielsweise werden Wanderwege auf Karten durch unterschiedliche Farben abgegrenzt).
- Der Tastaturfokus ist bei einigen Bedienelementen nicht ersichtlich.
- Bei vereinzelten Formularfeldern sind keine Korrekturvorschläge bei Falscheingaben vorhanden.
- Videos verfügen über keinen synchronen Untertitel.
- Videos sind nicht mit Audiodeskription oder Volltext-Alternative versehen.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können: Die Dokumente sind nicht UA-konform und erfüllen nicht die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.
- Sinn und Zweck von Links auf dieser Website sind für Personen ohne visuelle Wahrnehmung derzeit nicht vollständig verständlich, da teilweise Linktexte nicht aussagekräftig sind.
- Der Quellcode dieser Webseite ist derzeit nicht fehlerfrei und gibt bei der Validierung Fehlermeldungen aus.
- Interaktive Bedienelemente, wie beispielsweise Links und Schaltflächen, müssen so programmiert sein, dass sich ihr Name, ihre Rolle (zum Beispiel aufklappbar) sowie ihr Wert (zum Beispiel Stufe 4 auf einer Skala von 1 bis 10) oder ihr Zustand (zum Beispiel „aktiviert“) technisch, beispielsweise mittels eines Screenreaders, ermitteln lassen können. Dies ist bei einigen Modulen dieser Website nicht gegeben (unter anderem beim Akkordeon-Modul).
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Bei der Studie "Gutachten zum potenziellen Nationalpark im Nordschwarzwald" (1.202 Seiten) ist eine barrierefreie Umsetzung aufgrund unverhältnismäßiger Belastung gemäß Paragraf 10 Absatz 2 L-BGG derzeit leider nicht möglich. Sollten Sie barrierefreie Inhalte dieses PDFs benötigen, melden Sie sich bitte bei uns (siehe "4. Rückmeldung und Kontaktangaben"). Wir überlegen dann mit Ihnen gemeinsam, auf welche Weise wir Ihnen die Inhalte zukommen lassen können.
c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Bei den auf dieser Webseite gezeigten Borkenkäfernewslettern der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg handelt es sich um extern erstellte Inhalte. Falls Sie diese in barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail direkt an die Kontaktperson des Herausgebers: Markus.Kautz@forst.bwl.de.
Diese Erklärung wurde am 20.06.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.08.2022 aktualisiert.
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Nationalparkverwaltung wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Absatz 4 "Rückmeldung und Kontaktangaben" dieser Erklärung.
Falls die Nationalparkverwaltung nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Erklärung zur Barrierefreiheit in DGS
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Kontakt
Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?
Dann wenden Sie sich gerne an:
Sandra Olbrich
Telefon: +49 162 562 14 78
E-Mail: barrierefreiheit[at]nlp.bwl.de