Nutzungsbedingungen

für das Logo des Nationalpark Schwarzwald

Das Logo des Nationalparks Schwarzwald steht für das Schutzgebiet an sich und für seine Kernaufgabe: Natur Natur sein lassen 1. Das Logo ist markenrechtlich geschützt und grundsätzlich der Arbeit der Nationalparkverwaltung vorbehalten. Es kann aber unter Umständen extern verwendet werden, siehe nachfolgende Abschnitte.

Das Nationalparklogo kann in Ausnahmefällen in Veröffentlichungen, bspw. in Sachbüchern über den Nationalpark Schwarzwald, eingesetzt werden. Dabei gelten folgende Nutzungsbedingungen:

  • Die vorrangige Aufgabe des Nationalparks - Natur Natur sein lassen (vgl. oben) - muss sich im Beitrag inhaltlich wiederfinden
  • Die Beiträge müssen vor der Veröffentlichung mit der Nationalparkverwaltung einvernehmlich abgestimmt sein
  • Das Logo darf nur direkt beim zugehörigen Beitrag platziert sein (es darf z. B. nicht auf der Titelseite/ dem Cover erscheinen)
  • In Video- oder sonstigem, nicht schriftlichem Material darf das Logo nur nach vorheriger, einvernehmlicher Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung erscheinen
  • Weitere, allgemeine Nutzungsbedingungen siehe unten

Das Nationalparklogo kann für die touristische Vermarktung des Nationalparks durch die dafür zuständigen, öffentlichen Einrichtungen verwendet werden. Diese sind: 

  • Nationalparkregion Schwarzwald GmbH und die dazugehörigen kommunalen Tourismusinformationen
  • Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e. V.
  • Schwarzwald Tourismus GmbH (STG)
  • Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW)

Die genannten Einrichtungen dürfen das Nationalparklogo unter folgenden Bedingungen nutzen:

  • Die Kernaufgabe des Nationalparks - Natur Natur sein lassen (vgl. oben) - muss sich im Beitrag inhaltlich wiederfinden
  • Zusätzlich muss das Angebot des Nationalparks zu Natur- und Wildnisbildung Erwähnung finden 2
  • Die Beiträge müssen vor der Veröffentlichung mit der Nationalparkverwaltung einvernehmlich abgestimmt sein
  • Das Logo darf nur direkt beim zugehörigen Beitrag platziert sein (es darf z. B. nicht auf der Titelseite/ dem Cover erscheinen)
  • In Video- oder sonstigem, nicht schriftlichem Material darf das Logo nur nach vorheriger, einvernehmlicher Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung erscheinen
  • Weitere, allgemeine Nutzungsbedingungen siehe unten
  • Bezug: Es dürfen nur originale Logodateien genutzt werden, die die Nationalparkverwaltung dem Nutzer/der Nutzerin direkt zur Verfügung gestellt hat
  • Änderungsverbot: Das Logo darf weder im Bild- noch im Wortteil verändert werden. Bild- und Wortteil dürfen nicht voneinander getrennt werden. Eine Größenanpassung ist erlaubt. Das Logo darf aber nicht der prominenteste Teil einer Darstellung sein
  • Kein falscher Kooperationsanschein: Das Logo darf nicht in einer Art und Weise verwendet werden, sodass der falsche Anschein einer Kooperation mit dem Nationalpark oder einer Unterstützung durch den Nationalpark entsteht. In einer offiziellen Partnerschaft mit dem Nationalpark kann das Nationalparkpartnerlogo zum Einsatz kommen (siehe unten „Nationalparkpartnerschaft und Partnerlogo“)
  • Verantwortungsvoller Einsatz: Das Logo darf nicht in einer Art und Weise genutzt werden, die die Rechte des Nationalparks oder Dritter beeinträchtigt oder dieses nahelegt (z. B. in Verbindung mit Schmähungen, Diskriminierung, Falschdarstellung)
  • Werbezwecke privatwirtschaftlicher Betriebe: Z. B. Nutzung des Nationalparklogos in der Broschüre eines Hotels oder einer Wanderhütte. Betriebe aus Beherbergung und Gastronomie können sich als offizieller Partner des Nationalparks bewerben (siehe unten „Nationalparkpartnerschaft und Partnerlogo“)
  • Merchandising: Die Nationalparkverwaltung hat mit dem Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald e. V. einen Lizenzvertrag über Verkaufsartikel mit dem Branding des Nationalparks abgeschlossen. Wenn Sie Produktideen oder ähnliche Anliegen haben, können Sie Kontakt mit dem Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald e. V. aufnehmen: https://freundeskreis-nationalpark-schwarzwald.de/

Offizielle Nationalparkpartner dürfen das Nationalparkpartnerlogo nutzen. Folgende Einrichtungen können sich als Nationalparkpartner bewerben.

Klicken sie auf die Links, um weitere Informationen zu erhalten.

Wenn Sie das Logo des Nationalparks Schwarzwald verwenden möchten, schicken Sie bitte diesen Nutzungantrag mit dem Betreff Nutzung Logo Nationalpark Schwarzwald vorab per E-Mail an logonutzung@nlp.bwl.de oder per Post an Nationalpark Schwarzwald, Schwarzwaldhochstraße 2, 77889 Seebach.

Wenn die Nationalparkverwaltung der Nutzung zustimmt, wird Ihnen das Logo zur Verfügung gestellt. Andernfalls erhalten Sie eine Absage.

Rechliche Schritte:

Die Nationalparkverwaltung behält sich vor, bei Zuwiderhandlung gegen die hier genannten Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Weiterführende Anliegen:

Durch die obigen Regelungen sind eventuell nicht alle Sachverhalte geklärt. Für eine darüber hinaus gehende Verwendung richten Sie Ihr Anliegen bitte an die E-Mail-Adresse: logonutzung@nlp.bwl.de


1 Der Auftrag zu 'Natur Natur sein lassen' findet sich im Nationalparkgesetz unter Paragraf 3. Dieses Video erklärt, was Prozessschutz bedeutet.

2 Die Nationalparkverwaltung möchte den Besucherinnen und Besuchern das Schutzgebiet und seine Ziele nahebringen. Dazu hat sie ein umfangreiches Angebot zur Natur- und Wildnisbildung geschaffen, zu dem auch die Veranstaltungen im Jahresprogramm gehören.

Kontakt

Kontakt Nationalpark-Logo:

Wenn Sie das Logo des Nationalparks Schwarzwald nutzen möchten, lesen Sie bitte die Informationen auf dieser Seite. Sollten Sie Fragen haben, können Sie hier Kontakt aufnehmen.
 

Leitungsbüro
Tel.: +49 7449 92998 15
logonutzung[at]nlp.bwl.de