Hornisgrinde-Wolf wird vorerst nicht weiter gejagt

16.02.2026 von Pressestelle in Kategorie : Nachrichten
  • Update vom 11. März 2026

    Der Hornisgrinde-Wolf wird vorerst nicht weiter gejagt. Gestern endete die Abschussgenehmigung für das verhaltensauffällige Tier und das Umweltministerium hat entschieden, diese nicht zu verlängern. Schon vor Ende der Ranzzeit seien die Sichtungen zuletzt deutlich zurückgegangen. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg ist nun beauftragt zu untersuchen, ob der Wolf wider Erwarten sein Verhalten nochmal geändert hat und es so neue Möglichkeiten gibt, ihn vielleicht doch noch umzutrainieren.

    Für den Nationalpark ist ganz wichtig, in jedem Fall aus dieser Geschichte zu lernen. Wir stehen für den Schutz der Wildtiere, und gleichzeitig ist der Nationalpark ein Ort für uns Menschen. Dieses Zusammenspiel braucht, das haben die vergangenen zwei Jahre mit dem Hornisgrinde-Wolf gezeigt, noch klarere Regeln und Grenzen. Was uns auch sehr bewegt hat, ist, wie viele Menschen sich hier ganz deutlich positioniert haben. Für die geschützte Natur vor ihrer Haustür, für die Lebensräume von wilden Tieren und für diesen Wolf, der den Menschen viel zu nahegekommen ist. Genauso wie umgekehrt die Menschen ihm.

    Das ist etwas ganz Neues - wo bisher vielmehr Ängste und Ablehnung den gesellschaftlichen Diskurs um die Rückkehr der Wölfe bestimmt haben. Und das zeigt uns auch, wie ernst es den Menschen hier im Schwarzwald mit dem Schutz der wilden Natur ist. Dieses Engagement möchten wir mitnehmen in die Zukunft. Im engen Dialog mit der Region neu ausloten, welche Maßnahmen es braucht, wie wir die Aufklärung verbessern können – damit auch die Menschen sich an die Regeln halten, die die Wildnis und ihre Bewohner schützen, denn nur so kann ein Miteinander gelingen.

    Wir bitten nochmals dringend darum, von einem Wolfstourismus abzusehen und sich unbedingt an die Regeln im Nationalpark zu halten. Für die meisten Tiere geht der Winter nun in eine andere besonders sensible Phase über: zahlreiche Vögel brüten, andere Wildtiere sind hochträchtig und bringen im Frühsommer ihre Jungen zur Welt. Bei den stark bedrohten Auerhühnern startet die Balzzeit. Alle diese Tiere benötigen in dieser entscheidenden Zeit besondere Ruhe, schon kleine Störungen können dazu führen, dass Brutplätze verlassen oder Jungtiere gefährdet werden. Unter Regeln, Anträge & Tipps können Sie sich über alle Regeln im Nationalpark informieren.

     

    Update vom 16. Februar 2026

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat heute in zweiter Instanz entschieden, dass der Hornisgrinde-Wolf GW2672 getötet werden darf. Damit bestätigte das Gericht die Einschätzung des Umweltministeriums, dass von diesem Wolf eine Gefahr für Menschen ausgeht.

    Diese Nachricht trifft viele: Wir wissen aus unzähligen Gesprächen und Zuschriften der letzten Wochen, wie sehr das Thema die Menschen hier in der Region und in ganz Deutschland bewegt. Gleichzeitig ist dies eine gerichtliche Entscheidung nach einer umfassenden Prüfung. Zwei Instanzen haben sich mit den Fakten auseinandergesetzt: mit dem Verhalten des Wolfs, mit den Versuchen, ihn zu vergrämen und mit der Frage nach Alternativen.

    Wir als Nationalpark stehen für den Schutz der Wildtiere. Aber wir sehen auch, dass hier eine Grenze erreicht wurde, die Fachleute und gerichtliche Instanzen auf Grundlage des Naturschutzrechts gezogen haben. Wir respektieren die fachliche und rechtliche Bewertung des Umweltministeriums und der beiden Gerichtsinstanzen, auch wenn die finale Entscheidung uns betroffen macht. 

    Wir befinden uns gemeinsam in einem Lernprozess, wie ein verantwortungsvolles Zusammenleben von Mensch und Wolf gelingen kann. Unser Anspruch bleibt dabei: aufklären, informieren und Verständnis schaffen – für die Natur, die Wildnis und für die Menschen, die mit ihr leben.

    Wir bitten nach wie vor, von einer Beteiligung am Wolfstourismus abzusehen und die Regeln einzuhalten. Unter Regeln, Anträge & Tipps können Sie sich über die Verhaltungsregeln im Nationalpark informieren.

    Am Abschuss des Wolfes ist der Nationalpark Schwarzwald in keiner Weise beteiligt und kann dazu auch keine weiteren Auskünfte geben.

    Weitere Informationen und Antworten auf viele Fragen finden Sie unter: um.baden-wuerttemberg.de/hornisgrinde-wolf​​

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    Update vom 06.02.2026

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Donnerstagnachmittag die Entscheidung des Umweltministeriums bestätigt, dass der Hornisgrinde-Wolf getötet werden soll – damit er Menschen nicht gefährlich werden kann. Für viele Menschen in der Region und darüber hinaus war das nochmal eine traurige Nachricht. Auch wir haben uns von den ersten Berichten über sein auffälliges Verhalten an gewünscht, dass es eine gute Lösung gibt.  Es ist unsere Aufgabe, uns für alle Wildtiere, natürlich auch die Wölfe – und ganz besonders die im Schwarzwald – mit aller Kraft einzusetzen. Gleichzeitig haben wir deutlich gemacht, dass wir der Entscheidung des Umweltministeriums vertrauen, das auch die Verantwortung für die ganze Situation über den Nationalpark hinaus tragen muss. Wir bitten dringend von einer Beteiligung am Wolfstourismus abzusehen und die Regeln einzuhalten, um die Situation vor Ort nicht weiter zu verschärfen.

    In vielen Mails und Kommentaren auf unserem Social-Media-Kanal war immer wieder auch der Vorwurf zu lesen, dass der Nationalpark doch für die Tiere da sein soll und wir uns lieber um die Menschen kümmern sollten, die sich falsch verhalten. Fest steht: Ein Nationalpark ist für die Natur da - und auch für die Menschen. Und es wird immer eine durchaus herausfordernde Aufgabe sein, hier die richtigen Formen eines guten Miteinanders und auch gute Grenzen dafür zu finden. Wir nehmen das sehr ernst und werden alles tun, um unsere Aufklärung hier noch weiter zu verbessern.

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    Nachricht vom 30.01.2026

    Die Nachricht, dass der als Hornisgrinde-Wolf bekannte Wolfsrüde GW2672 getötet werden soll, hat viele Menschen in der Region und auch in unserem Nationalparkteam betroffen gemacht. Wir erleben gerade eine Welle der Anteilnahme und der Aufregung über diese Entscheidung. Auch wir bedauern es sehr, dass das zuständige Umweltministerium nach intensiver Abwägung hier keine andere Möglichkeit sieht. Wir haben in vielen Gesprächen und auch auf Führungen erfahren, wie viele Menschen dem Thema Wolf mit großer Faszination und Offenheit begegnen. Auch für uns war das Auftauchen eines Wolfes im Nordschwarzwald, ja in unserem Nationalpark, eine wunderbare Nachricht, ein Zeichen, dass sich Ökosysteme regenerieren, dass wilde Tiere in ihre ursprünglichen Lebensräume zurückkehren.

    Und so ist uns dieser Wolfsrüde in den vergangenen Jahren vertrauter geworden – auch weil er sich Menschen immer wieder ungewöhnlich genähert hat. Gleichzeitig war es eben dieses artuntypische Verhalten, das die Fachleute zunehmend als Risiko gesehen und sehr ernst genommen haben. Seit dem ersten Auftauchen von Wölfen in Baden-Württemberg war auch klar, dass Entscheidungen hier nicht lokal getroffen werden können, weil Wölfe sich in viel größeren Räumen bewegen. Die Verantwortung für das landesweite Wolfsmanagement liegt daher richtigerweise beim Umweltministerium.

    Wir wissen, dass sich die im Umweltministerium zuständigen Fachleute die Entscheidung ganz sicher nicht leicht gemacht haben. Zuvor wurde der Wolf monatelang beobachtet. Versuche, ihn zu fangen und ihm so ein anderes Verhalten gegenüber Menschen beizubringen, blieben leider erfolglos. Fest steht: Ein Wolf darf nach Bundesnaturschutzgesetz nur getötet werden, wenn alle anderen Maßnahmen wie ein Entwöhnen – in der Fachsprache Vergrämen genannt – nicht wirksam waren und von dem Tier gleichzeitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

    Diese Abwägung wurde nun nach intensiven Überlegungen mit mehreren Experten durch das Umweltministerium getroffen. Die Nationalparkleitung war an dieser Entscheidung nicht beteiligt und kann daher auch keine Stellung zu den genauen Entscheidungsgründen nehmen. Wir akzeptieren diese Entscheidung und vertrauen auf das Urteil der Fachleute, die das Risiko, dass dieser Wolf für Menschen gefährlich werden kann, als zu hoch einschätzen.

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