Nationalparkerweiterung nimmt Gestalt an
Die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald nimmt Gestalt an. Ende Oktober haben sich die Spitzen der Regierungskoalition – entsprechend ihrem Koalitionsvertrag – auf die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald mit einem Lückenschluss der beiden Teilgebiete grundsätzlich geeinigt.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann teilte dazu nach der Kabinettssitzung am Dienstag, 22. Oktober 2024, mit: „Ich bin froh, dass der Durchbruch jetzt gelungen ist und die Grundsätze der Erweiterung geklärt sind. Mit dem Lückenschluss wird Baden-Württemberg endlich auch ein zusammenhängendes Nationalpark-Gebiet haben, in dem der Urwald von morgen entstehen kann.“
Umweltministerin Thekla Walker ergänzte: „Der Lückenschluss ist eine einmalige Chance für den Nationalpark, für die Natur, für den Tourismus, für die Region. Der jetzt angestoßene Prozess macht die Tür dazu weit auf. In Abstimmung mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen wollen wir nun die konkreten Rahmenbedingungen klären, um gemeinsam noch bestehende Hürden zu überwinden.“
Den Grundpfeilern dieser Vereinbarung hat am 4. November auch der Nationalparkrat, in dem die Kommunen und Landkreise der Nationalparkregion vertreten sind, zugestimmt. Einstimmig, wie der Ratsvorsitzende, Landrat Klaus-Michael Rückert, nach der Sitzung betonte. „Es hat im Vorfeld ein klein wenig gerumpelt, aber heute haben wir uns entrumpelt.“
Inhalte der Vereinbarung
Das Land verkauft seine Anteile an der Murgschifferschaft an die verbleibenden Eigner. Die Waldgenossenschaft tauscht dafür wertgleich Flächen mit dem Staatsforst. Mit Flächen, die ins Eigentum des Landes übergehen, werden die bisher getrennten Teile des Nationalparks vereinigt. Der Nationalpark wächst damit voraussichtlich von derzeit 10.062 Hektar auf ungefähr 11.500 Hektar.
Die Einigung sieht darüber hinaus vor, dass bestimmte Flächen im Randbereich des Nationalparks in die Zuständigkeit des Landesbetriebs ForstBW übergehen. Diese Pufferflächen zum Schutz vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Borkenkäfers werden weiterhin dauerhaft als Pufferflächen bewirtschaftet. Die bestehende Entwicklungs- und Kernzone des Nationalparks wird dadurch nicht verkleinert. Die Kernzonen können künftig bis direkt an die Außengrenze des Nationalparks ausgeweitet werden.
Nächste Schritte
In den kommenden Wochen soll nun auf Basis der vereinbarten Grundpfeiler die konkrete Ausgestaltung im engen Austausch mit den betroffenen Kommunen, der Nationalparkverwaltung und ForstBW erfolgen. Hier werden auch die genauen Grenzen und Feinabstimmungen der Arbeitskarte festgelegt. Ende Januar 2025 soll dieser Entwurf dann wieder in den Nationalparkrat gehen. Bei einem positiven Beschluss des Gremiums, würde sich das Gesetzgebungsverfahren mit einer entsprechenden Änderung des Nationalparkgesetzes anschließen.
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